unsere AGB

§1
Der Maklervertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Wir sind als Nachweis- oder Vermittlungsmakler tätig und sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

§2
Die vom Käufer im Falle des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages zu zahlende Provision, sowie die bei Verkäufen geregelte Teilung der Provision zwischen Verkäufer- und Käuferseite ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. Maklervertrag. Für die dazu berechnete Mehrwertsteuer gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist. Die gesetzlich neu geregelte Provisionsteilung zwischen Verkäufer- und Käuferseite gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, bei anderen Objekten ist die zu zahlende Provision dem Exposé zu entnehmen.
Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die von jedem Vertragspartner zu zahlende Provision für die Vermietung oder Verpachtung von Gewerbeobjekten bei einer Vertragsdauer von bis zu 5 Jahren je 2,38 Nettomonatsmieten, bei längerer Vertragsdauer je 3,57 Nettomonatsmieten, jeweils inkl. Mehrwertsteuer.
Als Vertragsdauer gilt auch die Zeit eines Vormietrechts und/oder Optionsrechts. Kommen zu der Dauer der Vermietung/Verpachtung noch Zeiten von Vormietrechten und/oder Optionsrechten hinzu, werden die Zeiten zusammengerechnet. Hierfür entstehen die gleichen Provisionen wie vorstehend genannt, jedoch insgesamt maximal 3,57 Nettomonatsmieten inkl. Mehrwertsteuer.
Die Maklerprovision ist mit Zustandekommen des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages zur Zahlung fällig.

§3
Der Auftraggeber ist auch dann zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der notarielle Kaufvertrag zu anderen, vom Angebot nicht wesentlich abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird.
Die Provision ist insbesondere dann zu bezahlen, wenn von einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Grundstück nur eine Teilfläche erworben wird, oder wenn anstelle eines Kaufvertrages ein Mietvertrag bzw. umgekehrt zustandekommt. Ferner ist der Auftraggeber zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, wenn der Vertrag (Kauf- oder Mietvertrag) anstatt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solchen natürlichen oder juristischen Personen abgeschlossen wird, die zu dem Auftraggeber in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

§4
Unsere Mitteilungen und Angebote sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung berechtigt, Mitteilungen und Angebote an Dritte weiterzuleiten. Bei Verletzung dieser Vertragspflicht und anschließendem Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Miet-/Pachtvertrages durch denjenigen, an den unsere Mitteilungen und Angebote weitergeleitet wurden, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die Maklerprovision in voller Höhe zu bezahlen.

§5
Für den Fall, dass der Auftraggeber nicht allein Verfügungsberechtigter über das Kauf-/Mietobjekt ist, erteilt er den Maklerauftrag auch in Vollmacht der übrigen Verfügungsberechtigten und erklärt, dass er von diesen zu Erteilung Maklerauftrages bevollmächtigt ist.

§6
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

§7
Unsere Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers/Vermieters. Irrtum und Zwischenverkauf-/vermietung bleiben vorbehalten.
Schadensersatzansprüche des Käufers/Mieters sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen.

§8
Erfüllungsort ist Stuttgart. Als Gerichtsstand wird ebenfalls Stuttgart vereinbart, sofern es sich beim Auftraggeber um einen im Handelsregister eingetragenen Kaufmann handelt.

§9
Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Stand 17.12.2020