Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit der Webseite www.kaelberer-immobilien.de

Wir sind bemüht, unsere Website im Sinne des European Accessibility Act (EAA) bzw. des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie bestehender technischer Standards (z. B. WCAG 2.1, BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Derzeit liegt eine formelle Selbstbewertung bzw. Prüfung der Zugänglichkeit durch uns vor.
  • Noch ggf. zu optimierende Bereiche: Tastaturnavigation, Alternativtexte für Bilder (insbesondere auf Exposé-Seiten), Kontrastverhältnisse und verständliche Formulierungen.

Basisfunktionen wurden von uns implementiert,

  • wie Farbkontrastverstärkung und Schriftgrößen-Einstellungsangebot
  • das Hervorheben von Links
  • neue Bilder werden von uns mit ALT-Texten ausgestattet oder als „dekorativ“ markiert
  • der klassische browserbasierte Screenreader lässt sich auf Beitragsseiten aktivieren, auf regulären Seiten zusammenstellen.

2. Bekannt gewordene Hürden

Möglicherweise bestehen bei folgenden Inhalten und Funktionen Barrieren:

  • Navigation und Formulare: Eventuell nicht vollständig per Tastatur nutzbar bzw. nicht barrieregerecht gestaltet.
  • Bildmaterial: Objektbilder könnten ohne Alternativtexte dargestellt werden.
  • Kontrast & Lesbarkeit: Texte, Buttons oder Übergänge sind möglicherweise nicht ausreichend kontrastreich.
  • PDFs und Medieninhalte: Falls vorhanden, sind Medien älteren Datums möglicherweise nicht barrierefrei (z. B. fehlende Untertitel oder strukturierte PDF-Dokumente).
  • Sprache und Verständlichkeit: Fachbegriffe, juristische bzw. technische Ausdrücke können ohne zusätzliche Erklärung auftreten.

3. Angedachte Maßnahmen zur Verbesserung

Wir beabsichtigen, in den kommenden Monaten:

  • Selbstbewertung durchzuführen und ggfs. externe Tools oder Gutachten hinzuzuziehen.
  • Alternativtexte für Bilder zu ergänzen.
  • Tastaturnavigation und Formulardeskriptionen zu verbessern.
  • Kontrastverhältnisse zu prüfen und ggf. anzupassen.
  • PDF-Inhalte und Medien auch älteren Datums barrierefrei zu gestalten.
  • Klare, leicht verständliche Sprache in Texten anzustreben.

4. Erstellung und Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 11. August 2025 überarbeitet und wird weiterhin regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

5. Rückmeldungen und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Fragen zur Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht:

Wir bemühen uns, Rückmeldungen zeitnah zu beantworten.