ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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§1
Der Maklervertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt zu den nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Wir sind als Nachweis- oder Vermittlungsmakler tätig und sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden.§2
Die von jedem Auftraggeber zu zahlende Maklerprovision für den Nachweis oder die
Vermittlung eines notariellen Kaufvertrages über das Maklerobjekt beträgt 3% aus dem Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Für die Vermietung oder Verpachtung beträgt die von jedem Vertragspartner zu zahlende Maklerprovision bei einer Vertragsdauer von bis zu 5 Jahren je 2 Monatsmieten, bei längerer Vertragsdauer je 3 Monatsmieten, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Als Vertragsdauer gilt auch die Zeit eines Vermietrechts und/oder Optionsrechts. Kommen zu der Dauer der Vermietung/Verpachtung noch Zeiten von Vormietrechten und/oder Optionsrechten hinzu, werden die Zeiten zusammengerechnet. Hierfür entstehen die gleichen Provisionen wie vorstehend genannt, jedoch insgesamt maximal 3 Monatsmieten. Die Maklerprovision ist mit dem Zustandekommen des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages zur Zahlung fällig. §3
Der Auftraggeber ist auch dann zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der notarielle Kaufvertrag zu anderen, vom Angebot
nicht wesentlich abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird.Die Provision ist insbesondere dann zu bezahlen, wenn von einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Grundstück nur eine Teilfläche erworben wird, oder wenn anstelle eines Kaufvertrages ein Mietvertrag bzw. umgekehrt zustandekommt. Ferner ist der Auftraggeber zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, wenn der Vertrag (Kauf- oder Mietvertrag) anstatt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen abgeschlossen wird, die zu dem Auftraggeber in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen |
§4
Unsere Mitteilungen und Angebote sind vertraulich und ausschließlich für den
Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung berechtigt, Mitteilungen und Angebote an Dritte weiterzuleiten.Bei Verletzung dieser Vertragspflicht und anschließendem Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Miet/ Pachtvertrages durch denjenigen, an den unsere Mitteilungen und Angebote weitergeleitet wurden, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die Maklerprovision in voller Höhe zu bezahlen. §5
Für den Fall, daß der Auftraggeber nicht allein Verfügungsberechtigter über das
Kaufobjekt ist, erteilt er den Maklerauftrag auch in Vollmacht der übrigen Verfügungsberechtigten und erklärt, daß er von diesem zu Erteilung des Maklerauftrages bevollmächtigt ist.§6
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterläßt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.§7
Unsere Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers/Vermieters.
Irrtum und Zwischenverkauf-, vermietung bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche des Käufers/Mieters sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen.§8
Erfüllungsort ist Stuttgart. Als Gerichtsstand wird ebenfalls Stuttgart vereinbart,
sofern es sich beim Auftraggeber um einen im Handelsregister eingetragenen Kaufmann handelt.§9
Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
unwirksam sein, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. |